Straßenreinigung
Kaum ein Thema sorgt so regelmäßig für Diskussionen wie verschmutzte Gehwege oder ungepflegte Straßen. Das nehme ich ernst.
Straßenreinigung ist jedoch gesetzlich geregelt. Nach dem Brandenburgischen Straßengesetz sind grundsätzlich die Anlieger für die Reinigung der Gehwege zuständig. Diese Regel gilt seit Jahrzehnten. Sie ist keine Besonderheit Fürstenwaldes.
Die Stadt kann diese Aufgabe ganz oder teilweise übernehmen. Wenn sie das tut, entstehen Kosten. Diese müssen nach gesetzlichen Vorgaben umgelegt werden. Sauberkeit gibt es nicht zum Nulltarif.
Über Jahre wurde mir vorgetragen, Fürstenwalde sei an vielen Stellen zu schmutzig. Also haben wir das System überprüft und angepasst. In stärker frequentierten Bereichen setzen wir inzwischen verstärkt auf maschinelle Reinigung. Das sorgt für mehr Regelmäßigkeit und ein einheitlicheres Erscheinungsbild.
Gleichzeitig ist klar: Nicht jede Straße eignet sich für Maschinen. Enge Straßen, empfindlicher Belag oder bauliche Gegebenheiten setzen Grenzen. Deshalb braucht es eine differenzierte Lösung – nicht ein Schema für alles.
Ein zentraler Punkt ist die Anliegerpflicht. Gehwege sind in der Regel von den Eigentümern oder Anliegern zu reinigen. In Mehrfamilienhäusern übernimmt das häufig die Hausverwaltung. Diese Zuständigkeit ist vielen erst bewusst geworden, als wir das Thema neu geregelt haben.
Mir ist wichtig, hier Klarheit zu schaffen. Die Stadt übernimmt dort Verantwortung, wo es sinnvoll und wirtschaftlich ist. Gleichzeitig bleibt die Reinigung eine Gemeinschaftsaufgabe. Stadt, Eigentümer und Anlieger tragen jeweils ihren Teil.
Straßenreinigung bedeutet nicht, dass jede Straße jederzeit makellos ist. Laub, Witterung und Nutzung hinterlassen Spuren. Entscheidend ist, dass es ein verlässliches System gibt und Zuständigkeiten eindeutig sind.
Mein Ziel ist eine gepflegte Stadt mit eindeutigen Regeln. Das funktioniert nur, wenn jeder seinen Teil übernimmt.