Im Endspurt des Wahlkampfes wird es nochmal richtig heftig: Bürgermeister Hengst scheint so nervös zu sein, dass er einen Anwalt gegen Bürgermeisterkandidat Matthias Rudolph beauftragt hat. Angeblich habe ein Beitrag Rudolphs im sozialen Netzwerk Facebook die Persönlichkeitsrechte von Hengst verletzt, weshalb Rudolph diesen unter Strafandrohung löschen soll. In dem Post äußerte Rudolph seine Auffassung zur persönlichen Haftung und Verantwortung eines Bürgermeisters im Rahmen von spekulativen Zinsgeschäften, die Millionen Verluste einbrachten. Der studierte Finanzexperte Rudolph sieht sich durch die Strafandrohung in seiner Haltung und seiner Bürgermeisterkandidatur bestärkt und denkt gar nicht daran eine Unterlassungserklärung abzugeben: „Wenn Hengst nichts zu verbergen hat, soll er in Facebook unter meinem Beitrag seine Sicht der Dinge schreiben und sich der Debatte stellen, anstatt zu versuchen mich mit seinem Anwalt mundtot zu machen“. Rudolph hat daraus eine Aktion gemacht und fordert alle auf, klare Kante gegen so ein Demokratieverständnis zu zeigen.
Hier ist der Originalpost bei Facebook zu sehen:
Aus aktuellem Anlass hab ich mal wieder etwas Schönes zum Thema Swap Geschäfte gefunden. Deutlich interessanter als der…
Posted by Matthias Rudolph on Dienstag, 30. Januar 2018
Meine Aktion dazu: Fürstenwalde Mund auf #fwmundauf
Jede Hilfe zählt! Mach den Mund auf, zeig Haltung! Ich bitte alle meine Unterstützer und Freunde mir bei einem ganz besonderen Anliegen zu helfen und mitzumachen. Es geht um nicht weniger als Flagge zu zeigen für eine wehrhafte Demokratie. DAHER MEINE BITTE AN ALLE: Kopiert den Text des Beitrages in euren Status oder teilt diesen Beitrag mit dem Hashtag #fwmundauf. Danke!
Zitat Matthias Rudolph: „Es geht darum, dass unmittelbar nach Vertragsschluss festgestellt wurde, dass es eine Fehlentscheidung war, diese aber nicht revidiert wurde, trotz Möglichkeiten. Aufgelaufene Verluste wurden verheimlicht, aktiv und vorsätzlich verschleiert und dadurch der Schaden vergrößert. Stadtverordnete und Öffentlichkeit wurden belogen, um im Nachhinein einen legitimierenden Beschluss zu erhalten. Und als Krönung wurde die Stadtkasse um eine weitere sechstellige Summe erleichtert, damit sich der Herr der Fehlentscheidungen für ihn kostenfreien Rechtsschutz verschaffen konnte, um einen Prozess gegen die WestLB zu führen, der eigentlich seine Unschuld beweisen sollte.
JA BITTE, für solche Handlungen hat man persönlich zu haften, weil es Vorsatz zum Schaden der Allgemeinheit ist. Da hilft alles Schöngerede nicht.
Und schlussendlich: Warum redet denn keiner darüber, dass der Herr über mehrere Jahre eine Beziehung hatte mit ausgerechnet der „Beraterin“, die ihm die Geschäfte verkauft hat. Das da Provisionen im Spiel waren, brauche ich dir nicht zu erläutern.“
Das Antwortschreiben von mir an den Rechtsanwalt von Hengst
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Hengst,
mit einer Mischung aus Unverständnis, Fassungslosigkeit und Erheiterung habe ich Ihr Schreiben vom 2.2.2018 zur Kenntnis genommen. Ihrem Ansinnen, meinen Facebook-Eintrag zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Ihr Honorar zu begleichen, kann und werde ich nicht nachkommen.
Die Gründe hierfür sind:
1. In meinem Beitrag werden weder der Name Ihres Mandanten noch andere Namen von Verantwortlichen genannt. Allein dadurch ist es schon unlogisch einen Tatbestand der Verletzung allgemeiner Persönlichkeitsrechte geltend machen zu wollen, wenn keine Person konkret benannt ist.
2. Ihr Schreiben liefert keine substanziellen Belege, die meine Äußerungen als unwahr klassifizieren. Sie behaupten, meine Äußerungen seien wahrheitswidrig und leiten daraus eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte Ihres Mandaten ab, ohne einen Beweis hierfür zu erbringen. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens würde zu klären sein, ob die von mir getätigten Äußerungen wahrheitsgemäß sind oder nicht und ob sich daraus, die von Ihnen vorgetragenen Tatbestände, ergeben. Demnach müsste die klagende und die beklagte Partei Nachweise erbringen, die die Äußerungen stützen bzw. revidieren.
3. Das von mir verfasste Zitat gibt eine Einschätzung zum Thema persönlicher Haftung und Verantwortung von Amtsträgern bei sogenannten Swap-Geschäften wieder. Selbst wenn ich Ihren Mandaten gemeint haben könnte, ist klar ersichtlich, dass sich diese Einschätzung auf das Amt des Bürgermeisters und dessen Funktion und nicht auf eine Privatperson bezieht. Weiterhin enthält das von mir verfasste Zitat weder herabwürdigende Äußerungen, noch Passagen, die den Tatbestand einer Schmähkritik erfüllen würden.
4. Ich habe diese Aussage als Stadtverordneter der Stadt Fürstenwalde getätigt, da der von mir beschriebene Fall in Fürstenwalde passiert ist und der Stadt Schaden in Millionenhöhe entstanden ist. Für diesen Schaden hat weder jemand die Verantwortung übernommen noch jemand persönlich gehaftet, was angesichts der Größenordnungen der Verluste sehr ungewöhnlich ist. Ich verstehe das Ansinnen Ihres Mandanten, der zugleich Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde ist, als Versuch mich in meiner Tätigkeit als Stadtverordneter einzuschüchtern, einzuschränken und Äußerungen im politischen Kontext zu zensieren. Ich interpretiere Ihr Ansinnen weiter als den Versuch meine Chancen als Bürgermeisterkandidat zu reduzieren.
5. Ich habe Ihren Mandanten nicht dazu veranlasst anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und weise diese Behauptung und die damit verbundene Kostennote klar zurück. Ihr Mandant hätte die Möglichkeit gehabt mich direkt zu kontaktieren und mich darum zu bitten, das Zitat von der Seite zu nehmen oder alternativ seine Sicht der Dinge als Kommentar unter mein Zitat schreiben können. Beide Möglichkeiten hat Ihr Mandant nicht genutzt und damit bewusst auf eine niederschwellige Klärung verzichtet. Diese Entscheidung und die Beauftragung eines Anwaltes lag einzig und allein im Ermessen Ihres Mandanten.
Im Vergleich zu Ihnen, empfehle ich Ihrem Mandanten dringend, nicht den Klageweg zu beschreiten, sondern umgehend bei mir um Entschuldigung zu bitten und das infantile Ansinnen, das meiner Meinung nach nur dazu dient Kritiker zum Schweigen zu bringen und politische Debatten zu zensieren, fallen zu lassen.
Weiterhin kündige ich hiermit an, dass ich den Vorgang öffentlich machen, ihn an die Kommunalaufsicht und an das Innenministierium als oberste Aufsichtsbehörde sowie ausgewählte Abgeordnete des brandenburgischen Landtags weiterleiten werden. Einmal mehr hat ihr Mandant bewiesen, welches Demokratieverständnis er hat und versucht mit Rechtsmitteln die demokratischen Rechte von politischen Mandatsträgern zu unterbinden und stellt seine angeblich verletzten Persönlichkeitsrechte über das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit. Das kann und werde ich mir in keinem Fall bieten lassen.
Für den Fall, dass Sie und Ihr Mandant den Klageweg dennoch beschreiten werden, sehe ich dem Prozess sehr gelassen entgegen und freue ich mich schon jetzt außerordentlich auf die Wahrheitsfindung durch das Gericht und die von Ihnen vorzutragenden Beweise.
Ich kann Ihnen versichern, dass es unzählige Menschen gibt, die mich auch finanziell unterstützen, damit ich diesen Prozess durchstehen und gewinnen werde. Verlassen Sie sich darauf!
Freundliche Grüße
Matthias Rudolph
Werte Bürger,
es ist nicht gut, wenn man nach der Arbeit nach Hause kommt und als erstes diese Nachricht erhält, man will schließlich abends abspannen und den Tag in Ruhe ausklingen lassen.
Für das, was seitens des Noch-Bürgermeisters Hengst absolut untergürtelig losgetreten wurde, muss man zum Verständnis nicht unbedingt Detailkenntnisse haben, sondern eine klare Sicht der Dinge.
Klar war und ist, dass nur die BFZ-Fraktion seit Jahren die SWAP-Problematik fachlich wie auch rechtlich im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit öffentlich angeprangert haben – und sie bleiben dran! Niemand würde auf die Idee kommen, einen derartigen Vorgang aus der Luft zu greifen. Was angeblich belastenderweise im Internet steht, ist also längst bekannt.
Die urplötzliche Aktivität des Noch-Bürgermeister Hengst im Rahmen der bevorstehenden Bürgermeisterwahl ist nichts anderes als eine verreckte Nebelkerze. Und die prompte öffentliche Reaktion von Herrn Matthias Rudolph zeigt deutlich auf, wie damit sachlich umzugehen ist – und das ist gut so.
Und als Ergänzung sei dem Noch-Bürgermeister Hengst auf den Weg gegeben: Wer wissentlich einem anderen eine Straftat unterstellt, begeht selbst eine Straftat, gemäß §164 StGB Falsche Verdächtigung – der sogenannte Bumerangeffekt!
Werter Noch-Bürgermeister Hengst,
Sie stolpern über Ihre eigenen Argumente bei der Wahlwerbung, gedruckt auf unökologisch hergestelltem Papier, und über zahlreiche unerledigte Hausaufgaben – Pflichtaufgaben eines Hauptverwaltungsbeamten!
Wie können Sie beispielsweise nur behaupten, Zitat: „… ein Garant für die professionelle Führung der Stadt Fürstenwalde/Spree“ zu sein, wenn sich derzeit mindestens zwei Staatsanwaltschaften mit Ihnen und weiteren Angestellten der Stadt Fürstenwalde/Spree beschäftigen?
Haben Sie diese Sachverhalte jemals den Bürgern offenbart? In Ihren Flyern steht kein Wort davon geschrieben! Auch Ihr Freund, der Lokalredakteur Uwe Stemmler, weigert sich, diese Sachverhalte gesetzeskonform entsprechend den Vorgaben des Brandenburgischen Pressegetzes in der Märkischen Oderzeitung bekannt zu geben – und sie sind ihm bekannt, keine Frage.
Erklären Sie es den Bürgern:
Wie kann ich mich zur Bürgermeisterwahl aufstellen lassen, wenn ich als Noch-Bürgermeister mehrere LEICHEN IM KELLER im Keller habe?
Der Stadt Fürstenwalde/Spree fehlen 8 Millionen Euro in der Stadtkasse – öffentliche Gelder!
Das Eigentum der Fürstenwalde/Spree wurde mehrfach mindestens wissentlich beschädigt, unter anderem der Hauptweg und dessen Umgebung zur Onkel-Toms-Hütte und die Pfalzer Wiesen am Trebuser See. Die Verantwortlichen sitzen noch immer im Rathaus.
Was erwarte ich vom Noch-Bürgermeister Hengst seit Bekanntwerden der strafrechtlich relvanten Dienstverfehlungen?
1) Sofortige Rücknahme der Bürgermeisterkandidatur.
2) Sofortiger Rücktritt als Bürgermeister.
3) Sofortige und umfassende Informationen über ALLE strafrechtlich und ordnungsrechtlich relevanten Verfahren gegenüber den Bürgern.
Erklären Sie es den Bürgern:
Was wird passieren, wenn Sie die Wahl gewinnen?
Ich lege vor: Die Staatsanwaltschaft(en) übergeben die Akten an die zuständigen Gerichte. Diese erheben ggf. Anklage gegen den amtierenden Bürgermeister Hengst, als neuer Bürgermeister.
Es folgt das, was die Stadt Guben jüngst erleben durfte und in der Presse ausführlich nachzulesen ist. Der Bürgermeister wird vom Dienst suspendiert, die Stadtverordnetenversammlung und der Landrat, als Aufsichtsbehörde, müssen handeln!
Die Stadt bezahlt den Bürgermeister weiterhin für Nichtstun mit rund 8 Tausend Euro monatlich, und das über unbestimmte Zeit. Die Mühlen der Gerichte mahlen langsam.
In wenigen Monaten wird der stellvertretende Bürgermeister, Dr. Fehse, in den Ruhestand gehen. Ein Nachfolger ist zumindest öffentlich noch nicht bekannt.
Die Stadt würde also für unbestimmte Zeit von einer heute unbekannten Person geführt werden müssen!
Und ich frage: Wer will dieses Szenario erleben? KEIN BÜRGER, der klar denken kann.
Zitat auf Ihren Flyern: „Gemeinsam mit Ihnen die Zukunft unserer Stadt gestalten!“.
Und ich sage: NEIN, NIEMALS!
Werte Bürger,
geht am Sonntag zur Wahl oder nutzt die Möglichkeit der Briefwahl.
> AUS FÜRSTENWALDE/SPREE DARF KEIN GUBEN 2 WERDEN. <